Privatkelterei Lehen
Lehen 11
95466 Weidenberg
Inhaberin:
Frau Lina Pühl
Kontakt:
Telefon 09209 / 271
Fax 09209 / 16180
E-Mail: info@lehen.net
Registereintrag:
Eintragung im Registeramt:
Amtsgericht Bayreuth:
HRA 2108
Umsatzsteuer-ID:
132327413
Bildnachweis:
Pixabay, Eisenhuth
Haftung für Inhalte:
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Außerdem kann es vorkommen, dass sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach dem allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links:
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb könen wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehen entfernen.
Urheberrecht:
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Ersteller. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheber Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenen Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehen entfernen.
Allgemeine Geschaftsbedingungen
gültig ab dem 01.01.2018
Informationen und Vereinbarungen
1. Geltungsbereich Für alle mündlichen und schriftlichen Verträge der Obstkelterei Rauh mit Unternehmen und Verbrauchern (Vertragspartner), im Rahmen der Obstanlieferung, Verarbeitung, Lohnfertigung, Lagerung, Verkauf, Zulieferung und sonstige Dienstleistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil sind. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden durch Aushang in den Verkaufsräumen bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Obstkelterei senden.
2. Vertragspartner Als Vertragspartner gelten Verbraucher und Unternehmen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Vertragsabschluss Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Vertragspartner die Kelterei mit der Ausführung einer Tätigkeit im Rahmen der Obstanlieferung, Verarbeitung, Lohnfertigung, Lagerung, Verkauf und Zulieferung und sonstige Dienstleistungen beauftragt. Mit der Beauftragung einer Tätigkeit stimmen Sie den AGBs der Kelterei zu. Dies bedarf keiner weiteren schriftlichen Bestätigung.
4. Obstannahme, Anforderungen Mit der Anlieferung und Übergabe des Lohnmostobstes wird ein mündlicher Vertrag mit der Kelterei geschlosssen und die AGBs akzeptiert. Das angelieferte Obst muss sauber, reif, unbehandelt und ungespritzt, gesund und frei von Fremdkörpern bei uns angeliefert werden. Sind eine oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, kann die Annahme verweigert werden. Entstehende Kosten aufgrund von Mängeln oder Schäden, welche auf Nichterfüllung der Bedingungen zurückzuführen sind können von der Kelterei an den Vertragspartner geltend gemacht werden, sofern dieser direkt dafür zugeordnet werden kann (gesonderte Lohnverarbeitung). Dies gilt auch für Mängel, welche erst im Laufe der Verarbeitung erkennbar sind.
5. Lohnverarbeitung, Lohnmostverrechnung Als Umrechnungssatz für die allgemeine Mostobstverarbeitung gilt folgendes: der Vertragspartner erhält für 100 Kg Most Obst (Apfel, Birnen, Quitten) 56 Liter Saft Guthaben. Das Guthaben kann 4 Jahre in Folge verrechnet werden. Danach verfällt der Anspruch. Die Verarbeitungskosten werden bei Abholung vom Vertragspartner beglichen. Alternativ wird ein Gutschein in Höhe des Marktüblichen Ankaufspreises für Most Obst (max. 12€ / 100 kg) ausgestellt. Dieser Gutschein kann nicht gegen Bargeld eingetauscht werden und verfällt nach einem Jahr nach Ausstellungsdatum. Bei Verlust des Wiegescheins ist kein Ersatz möglich. Die Preise können in den Geschäftsraumen eingesehen werden. Bei gesonderter Lohnverarbeitung einzelner Obstanlieferungen und gesonderter Verarbeitung besteht kein Anspruch auf eine errechnete Mindestsaftmenge oder Beschaffenheit. Schadensansprüche bei nicht errreichen der Verkehrsfähigkeit können nicht geltend gemacht werden. Das Risiko trägt der Vertragspartner. Es besteht keine Anspruch auf Lagerung der gesondert verarbeiteten Saftmenge.
6. Verkauf, Zulieferung Als Kosten werden die am Tage des Einkaufes, bzw. der Zulieferung gültigen Preise veranschlagt. Anderslautende Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Die Kosten sind entweder bar oder als Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto zu begleichen. Beim Einkauf in unseren Geschäftsräumen besteht auch die Möglichkeit per EC Karte zu bezahlen. Erstellte Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind unverbindlich. Ein Anspruch auf den Erhalt einer bestimmten Ware besteht nicht für die Zulieferung besteht eine Mindestbestellmenge von 10 Kästen. Lieferungen erfolgen ausschließlich bei zeitlich flexiblen Zustellmöglichkeiten, feste Lieferterminabsprachen sind unverbindlich. Der Lagerort bzw. Übergabeort der Ware und des Leergutes muss gut zugänglich und barrierefrei sein.
7. Leergut Das Leergut bleibt unser Eigentum. Bei der Mitgabe des Leergutes an den Vertragspartner (ausgenommen Einwegverpackungen) wird ein Pfand in Höhe des ungefähren Wiederbeschaffungspreises erhoben. Die in Rechnung gestellten Pfandbeträge sind gleichzeitig mit der Ware zu bezahlen, soweit kein Leergutaustausch erfolgt ist. Bei Rückgabe des Leergutes in unbeschädigten und sortiertem Zustand innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum, spätestens aber 2 Monate nach Ablauf des MHDs vergüten wir den vollen Pfandbetrag. Nach dieser Frist erlischt jegliche Pfandrückgabeverpflichtung unsererseits.
7. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
8. Mängelrüge Der Vertragspartner muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z. B. Menge Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken, spätestens jedoch innerhalb einer Woche geltend machen. Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Vertragspartner nur zur Minderung. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Vertragspartner nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich ist, hat der Vertragspartner ein Rücktrittsrecht. Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB. Die Obstkelterei Rauh haftet für Mängel, ausgenommen in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634 a Ags. 1 Nr. 2 BGB ein Jahr.
9. Haftung Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit; bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft; bei Verletzung wesentlicher Vertragsplichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand Die Geschäftsräume der Obstkelterei Rauh sind für beide parteien Erfüllungsort. Das gilt auch, wenn sich der Wohnsitz oder Unternehmenssitz des Vertragspartners außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartner und der Obstkelterei Rauh. Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand der Obstkelterei Rauh, Amtsgericht Bayreuth DE – 95445 Bayreuth zuständig.